Artikel 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts. Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten am 24. Juni 2020 in Kraft.