-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (1036566)
Vorschriften (288374)
Staats- und Verfassungsrecht (5585)
Verwaltung (70115)
Allgemeine innere Verwaltung (19515)
Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht (2632)
Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung (25778)
Kulturelle Angelegenheiten (14958)
Raumordnung, Landesplanung, Bodenverteilung, Wohnungs-/Grundstückswesen, Kleingärten (2093)
Vertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte, politische Häftlinge und Vermisste (250)
Wiedergutmachung staatlichen Unrechts (619)
Ausländerrecht (2116)
Auswärtiger Dienst (103)
Konsulargesetz (44)
GAD (48)
Abschnitt 1 Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes (5)
Abschnitt 2 Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes (7)
Abschnitt 3 Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes (4)
Abschnitt 4 Rechte und Pflichten der Beamten (6)
Abschnitt 5 Fürsorge für Familienangehörige (7)
Abschnitt 6 Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen (3)
Abschnitt 7 Wohnungsfürsorge und Umzüge (3)
§ 27 Wohnsitz und Wohnung (1)
§ 28 Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld (1)
Abschnitt 8 Auslandsbezogene Leistungen (3)
Abschnitt 9 Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten (4)
Abschnitt 10 Schlussvorschriften (5)
BfAAG (11)
Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kommunalrecht (1406)
Statistik (645)
Rechtspflege (23094)
Zivil- und Strafrecht (16947)
Verteidigung (2095)
Finanzwesen (34219)
Wirtschaftsrecht (39818)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (26632)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (11114)
EUR-Lex Vorschriften (19622)
Internationale Übereinkünfte (3939)
Europarecht (35194)
Verkündungsblätter (110317)
Entscheidungen (603463)
Zeitschriften (10300)
Kommentare (23939)
News (173)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Verwaltung
→
Auswärtiger Dienst
→
GAD
→
Abschnitt 7 Wohnungsfürsorge und Umzüge
→
§ 28 Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über den Auswärtigen Dienst
(GAD)
vom
30.
August
1990
(
BGBl.
I
S. 1842
)
, letzte Änderung vom
28.
Juni
2021
(
BGBl.
I
S. 2250
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über den Auswärtigen Dienst
§ 28 Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×