Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmerechts und zur Änderung des Eingliederungsgesetzes. Artikel 3 betrifft das In-Kraft-Treten und hat folgenden Wortlaut: „Dieses Gesetz tritt am 1. April 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 24. November 1997 (GBl. S. 465) außer Kraft.“