Artikel 1 der Verordnung des Integrationsministeriums über die Einrichtung weiterer Landeserstaufnahmeeinrichtungen und zur Änderung der Verordnung über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Gemäß Artikel 3 dieser Verordnung ist die Verordnung über die Einrichtung weiterer Landeserstaufnahmeeinrichtungen am 21. März 2015 in Kraft getreten.