Artikel 1 des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz).Gemäß Artikel 15 Abs. 1 und 2 des Zuwanderungsgesetzes ist das Aufenthaltsgesetz am 1. Januar 2003 mit Ausnahme von §§ 20 Abs. 3, 42, 43 Abs. 4, 69 Abs. 2 bis 6, 98 (In-Kraft-Treten 26. Juni 2002) und § 75 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a (In-Kraft-Treten 1. Juli 2002) in Kraft getreten.