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Gesetz über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (SED-Opferbeauftragtengesetz - OpfBG)
vom 9. April 2021 (BGBl. I S. 750)*1, letzte Änderung vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 414)
Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten. Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes tritt das SED-Opferbeauftragtengesetz am 17. Juni 2021 in Kraft.