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Verwaltungsabkommen über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland
vom 24. Oktober 1990 und 19. November 1990 (GABl. BW 1991 S. 468)*1, letzte Änderung vom 30. Dezember 2004 (GABl. BW 2005 S. 312)
Anlage 1 der Bekanntmachung des Innenministeriums über die Verwaltungsabkommen über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Januar 1991.