Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme, über die Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zur Änderung sonstiger Vorschriften. Gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes ist das Gesetz über die Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.