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Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungsV)
vom 24. April 1978 (BGBl. I S. 553), letzte Änderung vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022)