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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege
vom 17. Januar 1966 (BGBl. 1969 II S. 2), ratifiziert durch Gesetz vom 28. Dezember 1968 (BGBl. 1969 II S. 1), in Kraft getreten am 1. Januar 1970 gemäß Bekanntmachung des Bundesministers des Auswärtigen vom 11. August 1969 (BGBl. 1969 II S. 1550)
DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLANDundDER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH,in dem Wunsch, den herkömmlichen Grundsatz der Gleichbehandlung ihrer Staatsangehörigen auf den Gebieten der Fürsorge und der Jugendwohlfahrtspflege zu bekräftigen, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:Der Präsident der Bundesrepublik DeutschlandHerrn Professor Dr. Karl Carstens, Staatssekretär des Auswärtigen Amts,der Bundespräsident der Republik ÖsterreichHerrn Dr. Josef Schöner, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Republik Österreich in der Bundesrepublik Deutschland.