Artikel 4 des Gesetzes zum Ausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion, zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich und über die Förderung von Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das KinderBFG am 30. Juli 2015 im Kraft getreten.