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Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen - alte Fassung -
vom 19. Juni 2019 (BAnz AT 10. 07. 2019 B2, ber. BAnz AT 06. 08. 2019 B2), letzte Änderung vom 19. Juni 2019 (BAnz AT 10. 07. 2019 B2)