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Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV)
vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, ber. S. 3754)*1, letzte Änderung vom 13. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 43)
Artikel 3 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen. Gemäß Artikel 10 Absatz 1 dieser Verordnung ist die 17. BImSchV am 2. Mai 2013 in Kraft getreten.