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Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums über Zuständigkeiten für den Vollzug des Benzinbleigesetzes (Benzinbleigesetz-Zuständigkeitsverordnung)
vom 17. Dezember 2013 (GBl. S. 498)*1, letzte Änderung vom 25. November 2014 (GBl. S. 621)
Artikel 5 der Verordnung der Landesregierung, des Umweltministeriums, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Neuordnung von Zuständigkeiten in der Marktüberwachung und zur Änderung der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Gemäß Artikel 13 Satz 1 dieser Verordnung ist die Benzinbleigesetz-Zuständigkeitsverordnung am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.