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Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung - UIGGebV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2001 (BGBl. I S. 2247)*1, letzte Änderung vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)
Amtliche Fußnote: Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (ABl. EG Nr. L 158 S. 56).