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Verordnung des Umweltministeriums, des Innenministeriums, des Sozialministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum und des Verkehrsministeriums über die Zuständigkeiten für den Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen und der Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzgesetz (Strahlenschutz-Notfallexpositions- und Überwachungs-Zuständigkeitsverordnung - StrlNotÜwZuVO)
vom 12. November 2019 (GBl. S. 486), letzte Änderung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1)