Artikel 1 der Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten und Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zur Änderung der Gebührenverordnung – LUBW. Gemäß Artikel 3 dieser Verordnung ist die BodSchASUVO am 1. Mai 2011 in Kraft getreten. Abweichend davon sind § 7 Absatz 3 und 7 sowie § 12 Absatz 7 am 27. April 2011 in Kraft getreten.Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 2006/123/EG, 2005/36/EG.