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Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit SARS-CoV-2 - alte Fassung - (Corona-Verordnung WfbM - CoronaVO WfbM)
vom 9. Juli 2020 (GBl. S. 629)*1, letzte Änderung vom 14. August 2020 (GBl. S. 672)
Amtliche Anmerkung: Die Verordnung wurde am 9. Juli 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Sozialministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und trat damit gemäß § 5 der Verordnung am 23. Juli 2020 in Kraft.