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Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über den Betrieb von Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen - alte Fassung - (Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen - CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)
vom 25. Juni 2020 (GBl. S. 514)*1, letzte Änderung vom 14. August 2020 (GBl. S. 671)
Amtliche Anmerkung: Die Verordnung wurde am 25. Juni 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Sozialministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und trat damit gemäß § 3 der Verordnung am 1. Juli 2020 in Kraft.