Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
Rechtsstand anzeigen
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 - alte Fassung - (Corona-Verordnung - CoronaVO)
vom 23. Juni 2020 (GBl. S. 483)*1, letzte Änderung vom 30. November 2020 (GBl. S. 1067)*6
Diese Verordnung wurde am 23. Juni 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und ist abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200623_Corona-Verordnung.pdf. Sie tritt gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2020 in Kraft. Abweichend davon treten gemäß § 21 Absatz 2 die §§ 16 bis 18 sowie § 12 Absatz 3 bereits am 24. Juni 2020 in Kraft.
Amtliche Anmerkung: Die Verordnung wurde am 30. November 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und trat damit gemäß § 21 Absatz 1 der Verordnung am 1. Dezember 2020 in Kraft.