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Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf privaten Veranstaltungen - alte Fassung - (Corona-Verordnung private Veranstaltungen - CoronaVO private Veranstaltungen)
vom 8. Juni 2020 (GBl. S. 391)*1, letzte Änderung vom 26. Juni 2020 (GBl. S. 524)
Amtliche Anmerkung: Die Verordnung wurde am 8. Juni 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Sozialministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und trat damit gemäß § 6 der Verordnung am 9. Juni 2020 in Kraft.