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Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) für Anbieterinnen und Anbieter von Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumlichkeiten - alte Fassung - (Corona-Verordnung Indoor-Freizeitaktivitäten - CoronaVO Indoor-Freizeitaktivitäten)
vom 28. Mai 2020 (GBl. S. 362)*1, letzte Änderung vom 26. Juni 2020 (GBl. S. 525)
Amtliche Anmerkung: Die Verordnung wurde am 28. Mai 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Sozialministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und trat damit gemäß § 12 der Verordnung am 29. Mai 2020 in Kraft.