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Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe-Unterstützung durch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern im Land Baden-Württemberg im Zuge der Corona-Pandemie (Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung - CorUnVO)
vom 25. März 2020 (GBl. S. 197)*1, letzte Änderung vom 8. April 2020 (GBl. S. 199)*2
Amtliche Anmerkung: Die Verordnung wurde am 25. März 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und trat damit gemäß § 5 der Verordnung am 25. März 2020 in Kraft.
Amtliche Anmerkung: Die Verordnung wurde am 8. April 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und trat damit gemäß Artikel 2 der Verordnung am 8. April in Kraft.