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Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege - alte Fassung - (Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen - CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen)
vom 14. Dezember 2021 (GBl. S. 995)*1, letzte Änderung vom 18. März 2022 (GBl. S. 202)
Amtliche Anmerkung: Die Verordnung wurde am 14. Dezember 2021 durch öffentliche Bekanntmachung des Sozialministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und trat damit gemäß § 7 Satz 1 der Verordnung am 15. Dezember 2021 in Kraft; abweichend hiervon trat § 3 Absatz 2 Satz 1 am 20. Dezember 2021 in Kraft.