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Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit - alte Fassung - (Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit - CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit)
vom 1. Dezember 2020 (GBl. S. 1099)*1, letzte Änderung vom 12. März 2021 (GBl. S. 336)
Amtliche Anmerkung: Die Verordnung wurde am 1. Dezember 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Sozialministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und trat damit gemäß § 5 Absatz 1 der Verordnung am 2. Dezember 2020 in Kraft.