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Verordnung des Wissenschaftsministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums - alte Fassung - (Corona-Verordnung Studienbetrieb - CoronaVO Studienbetrieb)
vom 1. Dezember 2020 (GBl. S. 1090)*1, letzte Änderung vom 10. Juni 2021 (GBl. S. 508)
Amtliche Anmerkung: Die Verordnung wurde am 1. Dezember 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Wissenschaftsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und trat damit gemäß § 9 Absatz 1 der Verordnung am 2. Dezember 2020 in Kraft.