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Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 - alte Fassung - (Corona-Verordnung - CoronaVO)
vom 27. März 2021 (GBl. S. 343)*1, letzte Änderung vom 13. Mai 2021 (GBl. S. 431)
Amtliche Anmerkung: Die Verordnung wurde am 27. März 2021 durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 21 Absatz 1 Satz 1 trat sie am Montag, den 29. März 2021 in Kraft, § 17 trat am 28. März 2021 in Kraft.