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Verordnung des Sozialministeriums zur Bestimmung der Träger des Krebsregisters Baden-Württemberg, der Bestandteile der klinischen Daten und des Zeitpunkts der Meldung in der Behandlungsabfolge - alte Fassung - (Krebsregisterverordnung - KrebsRVO)
vom 20. März 2009 (GBl. S. 157), letzte Änderung vom 12. Dezember 2017 (GBl. S. 673)