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Verordnung des Umweltministeriums über Zuständigkeiten nach dem Weingesetz zur Erteilung von Prüfungsnummern für Qualitätsschaumwein und Qualitätsbranntwein aus Wein - alte Fassung -
vom 12. Februar 1991 (GBl. S. 168), letzte Änderung vom 20. August 2016 (GBl. S. 513)