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Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Gerontopsychiatrie für Personen mit Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz oder nach der Heilerziehungspflegeverordnung*1 (Weiterbildungsverordnung – Gerontopsychiatrie)
vom 22. Juli 2004 (GBl. S. 663), letzte Änderung vom 13. Juni 2023 (GBl. S. 171)
Die Überschrift wird ab 1. Januar 2029 wie folgt gefasst: Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Gerontopsychiatrie für Personen mit Berufserlaubnis nach der Heilerziehungspflegeverordnung. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2029 in Kraft, sofern die Landespflegekammer nach § 44 Absatz 6 des Landespflegekammergesetzes errichtet wurde.