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Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet (Portalverordnung - PortalV)
vom 15. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1774), letzte Änderung vom 28. März 2019 (BGBl. I S. 410)