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Rechtsstand anzeigen
Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder - alte Fassung - (Bundesmeldedatenabrufverordnung - BMeldDAV)
vom 1. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1955), letzte Änderung vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3209)