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Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 2. BMeldDÜV)
vom 1. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1950), letzte Änderung vom 22. März 2024 (BGBl. I Nr. 104)