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Verordnung über die Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges, das ein Dienstreisender mit schriftlicher Anerkennung der Behörde im überwiegenden dienstlichen Interesse hält - alte Fassung - (Verordnung zu § 6 Abs. 2 BRKG)
vom 22. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1809), letzte Änderung vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418)