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Verordnung der Landesregierung zur Festlegung von Höchstgrenzen für die besoldungsrechtliche Einstufung der Dienstposten in der Geschäftsführung landesunmittelbarer Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung - alte Fassung - (EinstufungshöchstgrenzenVO)
vom 23. November 2004 (GBl. S. 850), letzte Änderung vom 16. Dezember 2014 (GBl. S. 770)