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Verordnung des Innenministeriums über die Heilfürsorge für Polizeibeamte, Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz nach § 147 LBG, Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und technische Beamte der Landesfeuerwehrschule - alte Fassung - (Heilfürsorgeverordnung - HVO)
vom 21. April 1998 ( GBl. S. 281 ), letzte Änderung vom 3. Januar 2011 ( GBl. S. 16 )