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Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung von Stellenobergrenzen für den staatlichen und außerstaatlichen Bereich (Stellenobergrenzenverordnung – StOGVO)
vom 22. Juni 2004 (GBl. S. 365), letzte Änderung vom 15. November 2022 (GBl. S. 540)