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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei nach § 70 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) - alte Fassung - (Heilfürsorgevorschriften für die Bundespolizei - HfVBPOL)
vom 6. November 2005 (GMBl. S. 1228), letzte Änderung vom 22. Mai 2014 (BGBl. I S. 586)