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Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur Gewährung eines Zuschlags bei Altersteilzeit nach § 69 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) - alte Fassung -
vom 7. Dezember 2011 (GABl. S. 647), letzte Änderung vom 27. November 2014 (GABl. S. 934)