Artikel 1 des Gesetzes zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften. Gemäß Artikel 6 § 3 Satz 1 dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.