Artikel 1 der Verordnung zur Änderung von Vorschriften über den verkürzten Aufstieg im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei. Gemäß Artikel 3 dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei am 1. Juli 2020 in Kraft.