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Rechtsstand anzeigen
Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen (Lastentragungsgesetz - LastG)
Artikel 15 des Föderalismusreform-Begleitgesetzes. Gemäß Artikel 22 dieses Gesetzes ist das Lastentragungsgesetz am 12. September 2006 in Kraft getreten.