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Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung von § 9 des Gesetzes vom 12. März 1993 über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union - alte Fassung -
vom 29. Oktober 1993 ( BAnz. Nr. 226 S. 10423 ), letzte Änderung vom 12. Juni 2008 ( BAnz. S. 2717 mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009.)