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§ 9 Materielle Verantwortlichkeit der Mitarbeiter und Beauftragten staatlicher Organe und staatlicher Einrichtungen
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Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
(Staatshaftungsgesetz)
vom
12.
Mai
1969
(
GBl.
DDR I
S. 34
)
, letzte Änderung vom
31.
August
1990
(
BGBl.
II
S. 889
)
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