Artikel 1 der Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei sowie zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden. Gemäß Artikel 3 dieser Verordnung ist die Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter Polizeivollzugsbehörden am 24. März 2015 in Kraft getreten.