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Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus der öffentlichen Verwaltung im Beitrittsgebiet in ein Bundesbeamtenverhältnis - alte Fassung -
vom 9. Januar 1991 (BGBl. I S. 123), letzte Änderung vom 19. Februar 2006 (BGBl. I S. 334)