Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
Rechtsstand anzeigen
Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte
vom 26. Februar 2001 (ABl. C 80 vom 10. 03. 2001 S. 1, ber. ABl. C 96 vom 27. 03. 2001 S. 27)
SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER,IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK,DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,DER PRÄSIDENT DER HELLENISCHEN REPUBLIK,SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG VON SPANIEN,DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,DIE PRÄSIDENTIN IRLANDS,DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG,IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE,DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH,DER PRÄSIDENT DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,DIE PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK FINNLAND,SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG VON SCHWEDEN,IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND –EINGEDENK der historischen Bedeutung der Überwindung der Teilung des europäischen Kontinents,IN DEM WUNSCH, den mit dem Vertrag von Amsterdam begonnenen Prozess der Vorbereitung der Organe der Europäischen Union auf die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in einer erweiterten Union zu vollenden,ENTSCHLOSSEN, die Beitrittsverhandlungen auf dieser Grundlage fortzusetzen, um nach dem im Vertrag über die Europäische Union vorgesehenen Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu kommen –HABEN BESCHLOSSEN, den Vertrag über die Europäische Union, die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einige damit zusammenhängende Rechtsakte zu ändern,und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: (Die Liste der Bevollmächtigten wird hier nicht wiedergegeben.)