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Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846)*1, letzte Änderung vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 271)
Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften. Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes in der durch Artikel 154 a Nummer 3 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geänderten Fassung tritt das eID-Karte-Gesetz am 1. November 2020 in Kraft, mit Ausnahme von § 25, der am 1. November 2019 in Kraft tritt.