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Unterabschnitt 4 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen (7)
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§ 13 a Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse (1)
§ 13 b Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung (1)
§ 13 c Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten (1)
§ 13 d Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten (1)
§ 13 e Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit (1)
Abschnitt 2 Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten (40)
Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten (7)
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen (25)
Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen (5)
Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (6)
Abschnitt 7 Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit (7)
Abschnitt 8 Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (11)
Teil 3 Beschädigtenversorgung (18)
Teil 4 Fürsorgeleistungen an frühere Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit (2)
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§ 13 e Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit
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Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.
September
2009
(
BGBl.
I
S. 3054
)
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2759
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