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Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)
vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675)*1, letzte Änderung vom 22. Februar 2023 (BGBl. I Nr. 51)
Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft. Gemäß Art. 9 dieses Gesetzes ist das SE-Ausführungsgesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Die Verkündung erfolgte am 28. Dezember 2004.